Eisschnellläuferin darf wieder aufs Eis, vorerst zumindest. Beim Weltcup am Freitag in Salt Lake City im US-Bundesstaates Utah darf die fünfmalige Olympiasiegerin über 3000 Meter an den Start gehen. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht nach einem Eilantrag der 36- jährigen Berlinerin, die vor nicht einmal zwei Wochen vom Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen auffälliger Blutwerte gesperrt worden war.
Damit könnte sich Pechstein theoretisch für die Olympischen Winterspiele in Vancouver qualifizieren. Einen Start an den Spielen garantiert ihr das jedoch noch lange nicht. Die Bestätigung des Eilantrags erlaube keine Rückschlüsse auf das Urteil im anstehenden Hauptverfahren teilten die Schweizer Richter mit. CAS-Richter Dirk-Reiner Mertens, sieht kaum Chancen auf einen Erfolg der Sportlerin im Hauptverfahren heißt es in einem Artikel der “ZEIT”. Gerd Heinze, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft, sagte, nannte die Starterlaubnis seiner einstigen Vorzeige-Athletin eine Entscheidung “im Sinne des Fairplay”. Eine endgültige Entscheidung über Pechsteins sportliche Zukunft ist das Urteil nicht, eher eine “Begnadigung” auf Zeit.